Fofftein: Hoffenheim-Nachklapp, Kappen und Revoluzzer

Am Mittwoch haben sich “Härting Rechtsanwälte” per Pressemitteilung zum Hoffenheimer Verstoß gegen das Doping-Regelwerk gemeldet. Nicht das sie direkt etwas damit zu tun hätten, aber da man auch einen Fachmann für das Sportrecht im Hause hat, kann man sich auf diesem Weg profilieren. Immerhin kommt aber so eine neue Facette in die Diskussion.

Fabian Reinholz von Härting Rechtsanwälte ist der Auffassung, dass die Spieler mit einer geringen Sperre von wenigen Wochen Länge davonkommen könnte. Die Argumentation zusammengefasst: Ibertsberger und Janker haben nicht die Kontrolle verweigert oder waren gedopt, sondern sind nur zu spät gekommen.

Dies ist keine Weigerung nach §6 Abs 3 (“Jeder Spieler ist verpflichtet, sich einer angeordneten Dopingkontrolle zu unterziehen“), sondern nur ein “Sonstiger Verstoß” (“Bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB“) und nach §8 Abs.3d zu bestrafen, zöge also nur Sperren von 2 Wochen bis 6 Monaten nach sich (DFB Rechts- und Verfahrensordnung).…

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