Der Pay-TV-Bosman-Moment rückt näher

Heute mittag wurde per Pressemitteilung eine Geschichte aus dem letzten Oktober weitergesponnen (“Screensport: Pay-TVs Bosman”).

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes Juliane Kokott hat sich in einem Schlussantrag auf die Seite einer englischen Kneipenbesitzerin geschlagen und der Länderbeschränkung von TV-Rechten eine klare Absage erteilt. Damit hat sie sich im Verfahren gegen die Standpunkte von BSkyB und der Premier League ausgesprochen.

Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei der Übertragung von Fußballspielen gegen Unionsrecht […]

Generalanwältin Juliane Kokott legt dar, dass die in Frage stehenden Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in voneinander getrennte nationale Märkte bewirken, was eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit darstelle […]

Die Vermarktung von Senderechten auf der Grundlage territorialer Exklusivität liefe darauf hinaus, aus der Ausschaltung des Binnenmarktes Gewinn zu erzielen.

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