Der Pay-TV-Bosman-Moment rückt näher
Heute mittag wurde per Pressemitteilung eine Geschichte aus dem letzten Oktober weitergesponnen (“Screensport: Pay-TVs Bosman”).
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes Juliane Kokott hat sich in einem Schlussantrag auf die Seite einer englischen Kneipenbesitzerin geschlagen und der Länderbeschränkung von TV-Rechten eine klare Absage erteilt. Damit hat sie sich im Verfahren gegen die Standpunkte von BSkyB und der Premier League ausgesprochen.
… WeiterlesenNach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei der Übertragung von Fußballspielen gegen Unionsrecht […]
Generalanwältin Juliane Kokott legt dar, dass die in Frage stehenden Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in voneinander getrennte nationale Märkte bewirken, was eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit darstelle […]
Die Vermarktung von Senderechten auf der Grundlage territorialer Exklusivität liefe darauf hinaus, aus der Ausschaltung des Binnenmarktes Gewinn zu erzielen.