Steilpass für Bosman. Und jetzt?
Das Urteil liegt vor und es ist in gewisser Weise sehr deutlich, aber ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich ohne Hintertüren ist…
Hier ist die deutsche Pressemitteilung des EuGH (PDF): “Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-403/08, C429/08 Football Association Premier League u.a., Murphy”.
Das scheinen mir die Essentials zu sein:
- Rechtsvorschriften den den Kauf und die Einfuhr von ausländischen Pay-TV-Dekoderkarten verbieten, verstoßen gegen den freien Dienstleistungsverkehr
- Sportereignisse sind keine eigene geistige Schöpfung eines Urhebers und sind deswegen nicht urheberrechtlich geschützt.
- Geschützt sind dagegen: Auftaktvideosequenz, die Premier League-Hymne, Highlights anderer Begegnungen und einige Grafikeinblendungen. Damit diese legal empfangen werden dürfen, braucht es die Genehmigung des Urhebers (also z.B. der Premier League)
- Länderspezifische Exklusivität und die daraus resultierenden künstlichen Preisunterschiede, sind eine Marktabschottung, die nicht mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar sind.