Screensport Zwo: neue Rechte, neue Verbreitung

Neue TV-Rechte

Während das Sportrechte-Portfolio bei SKY immer dünner wird, bedient sich die Sport-Pay-TV-Konkurrenz inzwischen bei allem was bei Drei nicht auf dem Baum ist. SPORT1+ zeigt ab Mittwoch Spiele der Volleyball-Champions League der Männer. In der Vorrunde werden es neun Spiele sein, darunter alle sechs Spiele des VfB Friedrichshafen plus Hauptrunde und Final Four. Die Lizenz hat SPORT1+ von der Sportrechteagentur “the sportsman media group” bekommen und so nimmt es kein Wunder, dass die Spiele auch gratis als Stream bei Laola1.tv zu sehen sind.

Ausgefallener ist der nächste Deal von Sportdigital.tv. Man überträgt mehr als 60 Spiele der KHL, der Profiliga aus Rußland und Umgebung. Ab Mittwoch wird man pro Woche zwei bis drei Spiele live übertragen. Aufgrund der Zeitzonen laufen die Übertragungen überwiegend am späten Nachmittag. Kommentatoren werden – jawoll – Günter-Peter Ploog und Marc Rohde sein. Die Einzelspiele der KHL werde auch als Bezahlstream für 2,99 EUR angeboten. Für das TV-Recht zeichnet in diesem Falle UFA Sports verantwortlich. Ploog sollte mit der Aussprache der osteuropäischen Eishockey-Spieler keine Probleme haben, schließlich hat er für das ZDF jahrelang die “deutschen” Boxer des Universum-Boxstall begleitet.

Die KHL ist 2008 als quasi-russischer Gegenentwurf zur NHL gestartet worden, mit Ambitionen für Expansion bis nach Mitteleuropa rein und gelungenen und misslungenen Abwerbungen von namhaften osteuropäischen NHL-Spielern. Die Spielzeiten waren bislang etwas wackelig, u.a. mit Zahlungsschwierigkeiten einiger Teams und Austausch von Franchises. Negative Schlagzeilen schrieb man in der ersten Saison, als Alexei Cherepanov während eines Spiels aufgrund der schlechten medizinischen Versorgung an einem Herzinfarkt starb. Ein Highlight ist das All Star-Game das auf dem Roten Platz von grandioser Kreml-Kulisse veranstaltet wird

Es bleibt dabei: Sportdigital.TV zeigt in einem schwierigen Markt (Hallo Sportklub?) Kämpferherz und krallt sich mutmaßlich kostengünstige TV-Rechte wo es nur geht. Es ist aber immer noch nicht zu erkennen, wie der Sender sich ein Profil aufbauen kann, solange keine Verläßlichkeit bei den Rechten zu erkennen ist.

Neue Kanäle

Die SPORT1-Verbreitungsmeldung dieser Woche betrifft SPORT1 HD (nicht zu verwechseln mit dem Pay-TV SPORT1+ oder SPORT1+ HD). Während der Pay-TV-Sender seit Anfang Oktober von Unitymedia eingespeist wird, wird die HD-Variante des Free-TV-Senders seit heute dort eingespeist. Das Programm ist identisch mit der SD-Variante von SPORT1.

Reaktionen

  1. Wo kann man Kommentare eingeben?

    Nach elf Jahren habe ich die Kommentare im Blog mangels Zeit für Kommentarverwaltung geschlossen. Es kann noch kommentiert werden. Es ist aber etwas umständlicher geworden.

    1. Das Kommentarblog http://allesausseraas.de/, aufgezogen von den Lesern @sternburgexport und @jimmi2times
    2. Sogenannte „Webmentions“ mit einem eigenen Blog. Siehe IndieWebCamp
  2. Ich finde es durachaus positiv das es Sachen wie die MLS Playoffs , Volleyball Champions League (auch wenn ich lieber bei den Mädels zusehe als bei den Herren) oder jetzt die KHL zu sehen gibt. Auch wenn es die Sachen asl Streams gibt ist TV halt doch was anderes. Hab ich in den letzten 2 Wochen bei der Volleyball WM gemerkt. Da habe ich fast ausschlueßlich die deutschen Spiele geguckt. Was bei entsprechender Liveübertragung im TV nicht der Fall gewesen wäre.

  3. Zeigt Sport1 HD eigentlich das Zweitliga-Montagsspiel in nativem HD?

  4. Die haben noch nie was in HD übertragen!

  5. In einem Forum wurde geschrieben, dass Sport1 HD bisher noch keine Minute in nativem HD gesendet hat.

    Dazu passt auch dieser Link
    http://hdtv.the-media-channel.com/sport1-hd.html

  6. Es ist ein Armutszeugnis, dass sich Sky sich von sportdigital langsam in Sachen Vielseitigkeit abhängen lässt. Das sind zwar alles keine musts, aber doch erfreuliche Goodies, gerade wenn ich an Volleyball und KHL denke.
    Wenn man dann noch sieht, dass auch Sport1+ sehr offensiv rangeht, fragt man sich schon, was Sky in Sachen Sport eigentlich will. Nur Fußball, Golf und DEL? Und dafür zwei verschiedene Abos? Heidewitzka.

    Für mich als Kabelkunde (und leider mit einem extrem katastrophalen Betreiber) ist auch die Dauerwerbung mit ESPNA nur der Hohn.

    Noch ein P.S. Extrem kundenfeindlich finde ich auch die absurd anmutenden Altersbeschränkungen, die das Aufnehmen in Absentia von fast allen Serien unmöglich machen. Klar, dass man gewisse Sachen sich freischalten lassen muss (obwohl auch das in einem Haushalt allein mit Volljährigen lachhaft ist), aber warum das bei einer Serie wie etwa Practice der Fall ist, verstehe ich nicht, wenn ich an die Nicht-Pay-Sender denke.

  7. Das mit der PIN-Eingabe wegen Jugendschutz überall ist wirklich eine Frechheit. Ich frage mich schon länger, ob Sky wirklich zu so etwas verpflichtet ist und es nicht möglich ist, dass für Haushalte ohne Kinder auszusetzen. Es kann doch nicht sein, dass ich bei jeder Sendung ständig nen PIN eingeben muss und praktisch nichts aufnehmen kann, während im Kino gerade Harry Potter ab 12 läuft.

  8. @TommyB Sky ist dazu verpflichtet , die hatten auch schon mehrmals richtig Ärger deswegen ;)

    Und für kinderfreie Haushalte kann man es vermutlich nicht aussetzen, weil dort ja Mal ein Kind seien könnte was guckt ^^

    Liebe Grüße

    Jan

  9. Ich wusste das gar nicht – die Pinabfrage verhindert, dass man eine nicht freigegebene Sendung aufnimmt? Kann man sich nicht beim pogrammieren legitimieren oder den Reciever anlassen? Braucht der das bei jedem Sendungsbeginn neu?

    Und gilt das nur für die sky-receiver, oder auch für fremde mit ci-scvhacht und Modul bzw. kann man das umgehen, wen man mit einer zusätzlichen Festplatte bzw einem Rekorder am receiver aufnimmt?

  10. Das ist der Grund warum bei mir nie ein Premiere-zertifizierter Receiver ins Haus kommt.Bei einem Receiver mit CI-Schacht und dem Modul von Mascom kann man den Jugendschutz-Pin einfach deaktivieren..

  11. @sternburg

    zumindest bei Sky+ kann man die Sendung auch trotz Pin aufnehmen, man muss halt den Pin eingeben wenn man die Sendung sehen will. Bei der ganzen Diskussion über die Pin Eingabe wird immer vergessen, dass Sky die ganze Sache nicht freiwillig macht und die Alternative nur eine Ausstrahlung der FSK 16 bzw. 18 Filme zu sehr späten Uhrzeiten wäre. Dann doch lieber die Pin Eingabe.

  12. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig: Sky ist zur Implementierung des Jugendschutz-PINs gesetzlich verpflichtet, eine generelle Abschaltung durch den Nutzer darf dabei nicht angeboten werden. Aus dem (berechtigten) Glauben, dass dann sowieso 99% der Nutzer es abschalten – egal, ob Kinder im Haushalt sind – und es nicht mehr als ein Feigenblatt ist. Ob es das nicht sowieso ist und Jugendschutz in den eigenen vier Wänden nicht (nur) Sache der Eltern sein sollte und man sich des “Risikos” bewusst sein müsste, wenn man Sky ins Haus holt (das ist in etwa die Denkweise im US-Kabel, warum dort laxere Regeln als für Networks gelten), ist ‘ne andere Frage.

    Bei den meisten zertifizierten Receivern gibt es aber eine Timer-Programmierung, bei der man im Voraus den PIN eingeben kann, um eine Aufnahme zu ermöglichen.

    Bei zertifizierten Festplatten-Receivern ist es erst Recht kein Thema.

  13. Also, erst mal danke für die Antworten.

    Aber jetzt bin ich verwirrt: Wenn einerseits “bei einem Receiver mit CI-Schacht und dem Modul von Mascom” das Problem umgangen werden kann, und andererseits bei “Sky+” und “zertifizierten Festplatten-Receivern” das Problem qua Programmierung nicht existiert – wo kommt es dann vor?

    Was bleibt da übrig – vielleicht zertifizierte Receiver im Zusammenspiel mit externer Festplatte/ Rekorder? Verstehe ich dich da richtig, RC? Und wer sind “die meisten” bzw., woran erkenn ich die (falls eine kurze Antwort möglich ist)?

    Weiß eigentlich irgend jemand, wie das bei den anderen Plattformen (Telekom, Kabel Dingsbums) gelöst ist?

    @LeoK: Die Sache mit der Alternative ist mir schon klar, und ich würde auch nie auf die Idee kommen, das Sky vorzuwerfen – außer, wenn Sie es nicht sinnvoll umsetzen würden. Wass ja nicht so zu sein scheint.

    Ich halte im Übrigen das ganze System für Blödsinn, aber das soll jetzt hier nicht Thema sein.

  14. In Deutschland muss sich jeder Pay-TV-Betreiber daran halten, also auch Kabelbetreiber und die Telekom.

    Es gibt wohl einen aktuellen Receiver (der Sky S HD 2 für Satempfang), bei dem aufgrund eines Versehens in der aktuellen Softwareversion die Timerprogrammierung nicht implementiert wurde. Dies soll beim nächsten Update nachgeliefert werden. Bei dem Receiver handelt es sich um das Gerät, das in den nächsten Monaten (Aussage Sullivan) per Update und externer Festplatte zum PVR umgewandelt werden kann.

    Bei den anderen zertifizierten Geräten lässt sich der Jugendschutz nicht generell abschalten, sondern nur für einzelne Sendungen im Voraus. Bei inoffiziellen Lösungen mit Alphacrypt kann man ihn generell abschalten.

    Sky+ und andere zertifizierte Festplattenreceiver nehmen das Programm auf die Festplatte auf und fragen den PIN bei der Wiedergabe ab.

    Deswegen, ja, die einzigen echten Probleme gibt’s im Zusammenspiel mit externen Aufnahmegeräten und einem zertifizierten Receiver, der keine Timerprogrammierung vorsieht.

  15. Dann möchte ich an dieser Stelle mal TommyB für das unnütze Aufschrecken kritisieren. ;) Aber was solls, das war ja trotzdem interessant, danke nochmal.

    Das sich da alle dran halten müssen, ist mir schon klar, deshalb ja auch die Frage nach Erfahrungen mit der real existierenden Umsetzung bei den anderen Anbietern. “FF Löwe” scheint da ja unangenehme Dinge berichten zu können.

  16. Um nochmal auf Jugendschutz zu kommen. Schön ist es immer wieder zu beobachten, wie wirklichkeitsfremd das System geworden ist. Ein Problem ist (war?) das die Filme (und andere Medien) nicht nachgeprüft werden. So war vor 2-3 Jahren zu meinem Erstaunen der Film “Flammendes Inferno” von 1974, bei dem man nur im Hintergrund 3 Sekunden lang ein paar Stuntleute in brennenden Asbestanzügen herumlaufen sieht, immer noch mit mit Jugendschutzsperre versehen, weil irgendwann um 18h oder 19h ausgestrahlt.

    Heute stoße ich beim Durchlesen der aktuellen EDGE auf einen Artikel zu “Barbarian”, einem Spiel von 1987. Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Spiel damals nicht nur auf den Index gewandert, sondern hat wegen der Enthauptungsszenen auch politische Diskussionen ausgelöst. Anbei ein Photo des Aufmacherbildes aus dem Artikel. Das Spiel dürfte immer noch auf dem Index sein (und ich mich mit der Veröffentlichung des Bildes eventuell sogar strafbar machen, Stichwort “Werbung für das Spiel”)

  17. “..aber das soll jetzt hier nicht Thema sein”. ;)

    Vollkommen richtige Bemerkung und passende Erinnerung. Aber das die Listen der jugendgefährdenden Medien so gar niemals nachgeprüft werden, kann ich mir auch nicht vorstellen, da “Debil” von der besten Band der Welt m. W. irgendwann die Tage wieder freigegeben wurde (damals übrigens mit der weltbesten Begründung: Zwar werde in dem Lied (Claudia) auf die Gefahr des “Verharzens” hingewiesen, gleichwohl bliebe beim Zuhörer der Eindruck zurück, der Geschlechtsakt mit Tieren* sei demjenigen mit Menschen gegenüber vorzugswürdig). Wobei ich jetzt natürlich nicht weiß, ob etwas so gottgegebenes wie die FSK-Einstufungen ähnlichen Erkenntnisgewinnen unterliegen, wie die BPjS..

    Wo wir schon abschweifen: An der Stelle möchte ich mal auf die Menü-Benamungen der neuen VfL-Webpräsenz hinweisen. Gutes Webdesign, Regel #36: Frage immer vor der Veröffentlichung den dicklichen Nachbarsjungen, ob er irgendwo eine von Dir nicht gesehene Assoziationsmöglichkeit entdeckt.

  18. Vor den letzten Absatz gehört selbstverständlich das auflösende Sternchen.

  19. Dann treiben wir doch den Exkurs weiter. ;)

    Indizierungen werden inzwischen tatsächlich nachgeprüft – und zwar spätestens nach 25 Jahren. Dann setzt sich die BPjM – wie sie inzwischen heißt – nochmal hin, holt die Filme/Spiele/CDs/Bücher aus dem Archiv und berät erneut. Ist das Tape (viele Sachen liegen in Bonn tatsächlich noch nur als VHS rum) inzwischen kaputt oder hat der alte Behörden-C64 den Geist aufgegeben, geht das ganz schnell. Dann wird gestrichen, weil eine erneute Indizierung aus tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

    Ansonsten sitzt das Gremium tatsächlich noch mal zusammen, schaut sich alte Schinken an, die im Zweifel niemand mehr haben will, und fällt erneut ein Urteil, ob eine Folgeindizierung ausgesprochen wird oder das Medium wegen Zeitablaufs gestrichen wird.

    Daneben gibt es auch die Listenstreichung auf Antrag, die z.B. zuletzt bei Predator, Phantom Kommando und Terminator Erfolg hatte.

    “Barbarian” steht im übrigen tatsächlich immer noch drauf, Zeitablauf erst am 1.11.2012…

  20. Auch wenn Barbarian noch auf dem Index steht, sollte es aber für dogfood strafmildernd sein, daß das Bild verpixelt wurde ;-)

  21. Es ist sowieso keine Werbung, auch wenn bis vor einigen Jahren da große Rechtsunsicherheit herrschte und sogar jede Erwähnung vermieden wurde. Oder entdeckt hier jemand eine Aussage über die bloße Erwähnung hinaus? ;)

    Ähnlich der Verwendung von Hakenkreuzen in Spielen, da haben die Publisher auch alle nasse Füße, obwohl es idR kein Problem wäre.