Screensport am Montag
Gestern feierte Top Gear mit einem zehnminütigen Feature 50 Jahre britische Tourenwagenmeisterschaft. Das Stück ist leider nicht online. Gezeigt wurden diverse Ausschnitte aus den 60er, 70er, 80er und 90er Jahre, u.a. das legendäre Finale von 1992 in Silverstone. Letztes Rennen der Saison und das halbe Teilnehmerfeld noch mit Titelchancen. Auf Youtube kann man noch einmal die letzten drei Runden sehen. Vorsicht: die Fahrer waten in Testosteron.
NASN ist am Samstag (und in der Aufzeichnung am Sonntag) etwas später in die Übertragung von Hockey Night in Canada eingestiegen, weswegen es die neue Intro nicht zu sehen gab… Hier erst mal das, was TSN mit der aufgekauften alten HNiC-Melodie angestellt hat.
Hier die neue HNiC-Musik. Gewöhnungsbedürftig. Ich glaub ich brauche die ganze Saison bevor ich sagen kann, wie ich das neue Stück finde.
Down goes…
Im Grunde genommen schien die Zukunft des britisch-irischen Pay-TVs Setanta schon fest zu stehen: man hat den Sender mit wertvollen und teuren Sportrechten aufgepumpt in der Hoffnung das a.) die Abonnenten in Strömen kommen werden oder b.) ein weißer Ritter namens ESPN/Disney kommen wird und den Sender für mehr als eine Milliarde Dollar kaufen wird um in den englischen Fernsehmarkt einzusteigen.
Trotz Sondierungen zu Beginn des Jahres mit verschiedenen Interessenten, ist Setanta immer noch nicht verkauft, obwohl so richtig niemand weiß, wie Setanta 2009 genügend Geld aufbringen kann, um bei den Ausschreibungen für die Premier League-TV-Rechte mithalten zu können.
Und so ist dann vielen Beobachtern Ende letzte Woche das Frühstück aus dem Gesicht gefallen, als Setanta bekanntgab, umfangreiche Rechte der englischen Rugby-Liga ab 2010 bis Sommer 2013 gekauft zu haben. Setanta pumpt noch einmal Geld in sein Rechteportfolio?? Versucht Setanta sich auch ohne große Mutter durchzuschlagen?
Wie teuer die Rechte sind, ist ebeson wenige bekannt, wie die Zahl der Klubs die dann noch in der Rugby Premiership mitspielen. Der Klub in Bristol steht kurz vor der Insolvenz, muss 1 Mio Pfund finden, um die Gehälter weiterzahlen zu können. Einige Kräfte in der Premiership bemühen sich, bei einer Insolvenz von Bristol die Zahl der Klubs von zwölf auf zehn zu verkleinern. Andere versuchen dies wegen der nicht vorhersehbaren Konsequenzen bzgl. Sponsoren und TV-Gelder zu verhindern.
AFL – auf Eis
Das letzte Wort in Sachen Arena Football League war also am Mittwoch auf der Telefonkonferenz nicht gesprochen worden. Am Sonntag trafen die Entscheider noch einmal zusammen und beschlossen nun die Saison 2009 auf Eis zu legen. Es fehlt nur noch die Zustimmung der Spielergewerkschaft um das Aus im Laufe des heutigen Tages offiziell anzukündigen.
“The guys that lost the first vote … they’re trying to postpone the season,” Tampa Bay Storm coach and general manager Tim Marcum told the St. Petersburg Times. “They’ve called another meeting for Sunday and they’re trying to finagle things as much as they can until they get their way.”
Die neuerliche Abstimmung am Sonntag war nötig geworden, nachdem am Mittwoch keiner der Vorschläge die notwendige Zweidrittel-Mehrheit erhalten hatte. Angeblich soll im Laufe der letzten Tagen die Chicago-Franchise umgekippt sein und nun für das Aussetzen der Saison gestimmt haben und eine Reihe von Teams gedroht haben, so oder so 2009 nicht zu spielen. ESPN wiederum soll hinter den Kulissen klar gemacht haben, eine popelige Sechs-Team-Liga nicht übertragen zu wollen.
Die Pause in 2009 will man dazu nutzen um die Strukturen der Liga zu stärken und auf finanziell soliden Beinen zu stellen … so die offizielle Ansage. Sollte sich aber bewahrheiten, was in der letzten Woche erzählt worden ist, dürfte die AFL 2010 ohne eine ganzen Latte von Klubs antreten, denn das Interesse von Leuten wie Jerry Jones, Arthur Blank oder Pat Bowden dürfte angesichts der längeren Rezession 2009 nicht plötzlich wieder erwachen. Es sind vorallem Großstadt-Franchises gewesen sein, die für das Aussetzen der Saison gestimmt haben, u.a. Dallas, Philadelphia, Colorado, Georgia, Chicago und Cleveland. Für ein Fortsetzen der Saison sollen nur gestimmt haben: Tampa Bay, Arizona, New York, Orlando, San Jose und die Rechteinhaber der AFL Gridiron Enterprises.
Gut möglich dass sich die AFL als eine Art “Kleinstadt-Liga” neu erfinden muss, die ihr Glück außerhalb der Regionen suchen muss, die mit Sportfranchises der vier großen Profiligen schon gut versorgt sind.
Spocht in der Woche
Es ist der letzte Spieltag der Gruppenphase im UEFAcup. Bereits am Mittwoch spielt der HSV gegen Aston Villa (ZDF + FIVE 20h45). Am Donnerstag spielt Stuttgart gegen das extrem unangenehme Standard Lüttich (SWR 20h30). Sampdoria – Sevilla gibt es auf Direct8 zu sehen. Am Freitag findet die Auslosung für UEFAcup und Champions League statt. Zu sehen entweder per Stream bei UEFA.com oder auf EUROSPORT und per Stream auf der EUROSPORT-Website.
Unbeachtet von weiten Teilen Europas findet derzeit die Klub-Weltmeisterschaft in Japan statt. Am Donnerstag steigt Manchester United ins Halbfinale ein. Das Spiel gegen Gamba Osaka gibt es auf FIVE zu sehen.
Am Mittwoch gibt es auf BÄH das Eishockey-Länderspiel Deutschland – Schweiz.
Bei NASN ist das Donnerstagsspiel aus der NFL Jacksonville – Indianapolis, ansonsten dominieren NHL und College Basketball, u.a. mit zwei Spielen der Duke Blue Devils und einem Wiedersehen mit Tennessee die am Wochenende gegen Temple eine überraschend schwache Leistung geboten haben.
Anderen “Spocht” in der Woche gibt es am Donnerstag, dem 18.12.. Dann findet am Oberlandesgericht in Stuttgart die Verhandlung zwischen dem Württembergischen Fußballverband und den hartplatzhelden.de statt, zweite Instanz. Aus der Presseinformation der Hartplatzhelden:
Der Fall wirft viele ungeklärte Fragen auf: Hat ein Fußballverband Exklusivrechte an den Amateur- und Jugendfußballspielen der Vereine aus seinem Verband? Kann der Verband die Veröffentlichung privater Videoaufnahmen von einzelnen Spielszenen auf einer eigens dafür eingerichteten Internetplattform untersagen? Hat der Verband ein Zentralvermarktungsrecht für alles Bildmaterial? […]
Rechtsanwalt Fabian Reinholz von HÄRTING Rechtsanwälte hält die Argumente des WFV nicht für stichhaltig: Ein Monopol für ein Internetprojekt wie www.hartplatzhelden.de gibt es nicht. Dem WFV stehen keine Ausschließlichkeitsrechte an den Amateurfußballspielen zu. Weder sind Fußballspiele urheberrechtlich geschützt, noch kann der Verband Rechte an den Videoaufnahmen beanspruchen, da die Aufnahmen von privaten Amateurfilmern am Spielfeldrand angefertigt werden – ohne Zutun des Verbandes. Die im WFV organisierten Vereine hingegen haben das Hausrecht und können (theoretisch) Filmaufnahmen verbieten. Ohne Verbot stehen die Rechte an den Aufnahmen jedoch weder den Vereinen geschweige denn dem Verband zu.
Auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten erleidet der Verband keine Verletzung seiner Rechte. Weder die organisatorischen Leistungen des WFV noch die Spiele aus dem Amateur- und Jugendbereich sind wettbewerbsrechtlich schutzfähig. Anders kann dies bei Spielen aus dem Profibereich sein. Der Profifußball dient in erster Linie der Unterhaltung. Er ist zur Eigenfinanzierung auf Vermarktung angewiesen. Der Amateurfußball verfügt nicht ansatzweise über vergleichbares Vermarktungspotential. Er dient vielmehr vor allem dem Gemeinwohl, denn er bietet der Allgemeinheit die Möglichkeit zu sportlicher Betätigung und zu sozialem Miteinander. Somit liegt im Amateurfußball keine der Fernseh-, Hörfunk- oder Online-Übertragung von Bundesliga-, Länder- oder Champions-League-Spielen vergleichbare Ausgangssituation vor […]
Auch wird der WFV nicht in seinen Auswertungsmöglichkeiten behindert. Nach dem Wettbewerbsrecht ist eine Behinderung fremder Vermarktungsmöglichkeiten nur rechtswidrig, wenn die Behinderung zielgerichtet erfolgt. Die Hartplatzhelden wollen nicht dem Verband schaden zufügen, sondern – zum Wohle des Fußballs – ein Bedürfnis der Hobbykicker nach Öffentlichkeit befriedigen […]
Der Fall geht aber über die Frage der „Fußballrechte“ weit hinaus. Würde der WFV Recht bekommen, wäre dies nämlich das Aus für zahlreiche Geschäftsmodelle, die im Zusammenhang mit Profi- oder Amateurfußballspielen (und anderen Sportarten und Events) stehen. Unternehmen dürften zu Werbezwecken keine Spielpläne der Fußballbundesliga mehr an ihre Kunden verteilen. Internet-Wett- oder Tipp-Portale müssten damit rechnen, künftig Lizenzgebühren an die Verbände zu entrichten.
Auch wenn der Fall “gefühlt” einfach ist, weil sich die Rollen schnell in “bösen” Verband und “gutem” Internetportal verteilen lassen… je tiefer man in die Materie einsteigt, desto mehr verzwickter wird die Lage, nicht zuletzt weil der Fußballverband wfv sich in seinen Statuten ausdrücklich die Auswertungsrechte geben lassen hat. Zum Einlesen empfehle ich die Kommentare in Screensport vom letzten August.
Bezieht man sich alleine auf die Frage der Auswertungsrechte, scheint sich die Sache zugunsten des wfvs zu neigen, aber fasst man das Problem größer auf, könnte sich die Sache wieder zugunsten der Hartplatzhelden neigen. Jürgen Kalwa schrieb damals:
Die Urheberrechtsfragen sind […] geklärt: (gewinnorientierte) Medienunternehmen wie etwa Tageszeitungen veröffentlichen im Rahmen ihre Aktivitäten Bilder von Menschen, deren Einwilligung sie nicht haben und nicht benötigen. Diese Form der Berichterstattung ist im Presserecht verankert und auch der Grund dafür, dass etwa die Bundesliga Journalisten und ihre Fotoapparate und (analog) Radioberichterstattung und das Drehen von bewegten Bildern für News-Zwecke nicht verhindern können. Die Güterabwägung, die da vorgenommen wird, geht so: “Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.†(Landespressegesetz Baden-Württemberg).
Nur um das noch klar zu machen: Das Rechtsverständnis, wonach auch andere Medien “Presse†(egal ob privat oder öffentlich-rechtlich) im Sinne des Grundgesetzartikels 5 sind, ist längst etabliert. Plus: Das Internet schafft keinen eigenen Rechtsraum So arbeiten Verlagshäuser, die Internetseiten mit Bildern von Amateur-Fußballern auf ihren Seiten im Internet anbieten, nicht im Luftleeren sondern als “Presseâ€. Was vom Telemediengesetz abgestützt wird: “… die Pressegesetze bleiben unberührt.â€
Schlussbemerkung: Ich sehe die Hartplatzhelden und ihre Arbeit als “Presse†in dem historisch weiterentwickelten Sinne. (Was anderes ist denn der “Kickerâ€?) Das ist auch der Grund, weshalb ich die Klage des Verbandes so gefährlich finde.
Neben der … ich nenne es mal: presserechtlichen Relevanz, gibt es dann noch die Problematik des Verhältnises zwischen Vereinen und wfv. Inwieweit darf sich der wfv die Vermarktung der Ligen und Vereine an sich reißen und inwieweit muss der wfv im Rahmen dieser Zentralvermarktung Projekte wie hartplatzhelden.de zulassen, weil sie dem “Gemeinwohl” dienen? Remember Kartellamt und die Problematik der Zentralvermarktung in der Bundesliga? Nur zugelassen, wenn es der Öffentlichkeit dient.
Spocht vom Tage
Neben dem Spitzenspiel in der Zweiten Liga Kaiserslautern – Freiburg, ragt der Dokumentarfilm auf ARTE heraus. Bereits in den 70er Jahren gab es einen Spielfilm eines deutschen Regisseurs, der nichts anderes gemacht hat, als 90 Minuten lang in einer Partie mehrere Kameras nur und ausschließlich auf George Best zu halten: “Fußball wie noch nie” von Hellmuth Costard. Die gleiche Idee realisierten knapp 35 Jahre später zwei französische Regisseure, die in “Zidane – Ein Portrait im 21ten Jahrhundert” Zidane 90 Minuten lang mit 17 Kameras in einer Primera Division-Partie aufnahmen.
Das Monday Night-Game Philadelphia – Cleveland in der NFL ist nur unter dem Gesichtspunkt interessant, dass die Eagles sich keine Niederlage mehr leisten dürfen, während Clevelands Romeo Crennel – wenn man den Gerüchten der letzten Woche glauben darf – Dead Man Walking ist und nach Saisonende wohl seine Papiere bekommt.
Montag, 15.12.2008
8h00 College Football: Bowl Preview, NASN Tape
10h00 College Basketball: Kentucky Wildcats – Indiana Hoosiers, NASN Tape
12h30 NHL: Chicago Blackhawks – Columbus Blue Jackets, NASN Tape
Whl: Mi 14h
15h30 NFL: New York Jets – Buffalo Bills, NASN Tape
Whl: Mi 9h30
18h00 NFL: Arizona Cardinals – Minnesota Vikings, NASN Tape
20h15 Zweite Liga: Kaiserslautern – SC Freiburg, #17, PREMIERE + BÄH live
PREM: Vorberichte ab 20h mit Jessica Kastrop. Kommentar: Wolff Fuss. Whl: 22h30, Di 9h50, Mi 24h
BÄH: Vorberichte ab 19h45
23h00 Sport Inside, WDR
Whl: 0h30/EinsExtra, Di 9h20/WDR
Auffällig viele italienische Fußballprofis leiden am Lou-Gehrig-Syndrom. Besteht ein Zusammenhang mit Doping?
Old Firm-Derby
Der einzige Untertage-Marathon der Welt findet in Erfurt statt.
23h40 Doku: Zidane – Ein Portrait im 21ten Jahrhundert, ARTE
Whl: Sa 1h10
2h30 NFL: Philadelphia Eagles – Cleveland Browns, NASN + FIVE live
NASN: Whl 18h30
Vorschau auf Dienstag
14h30 NHL: Detroit Red Wings – Colorado Avalanches, NASN Tape
16h30 NHL: LA Kings – San Jose Sharks, NASN Tape
17h00 ULEBcup: Khimki Moskau – Besiktas, #4, EUROSPORT 2 live
17h00 ULEBcup: Türk Telekom – Aris BSA/GRC, #4, EUROSPORT 2 live
20h00 Handball, Pokal: Flensburg-Handewitt – Rhein-Neckar Löwn, Achtelfinale, BÄH live
20h15 Volleyball, CEVcup: Tirol –Â Olympiakos Piräus, ORFsport+ live
1h30 College Basketball: Duke Blue Devils – Stanford Cardinals, NASN live
2h25 NBA: Houston Rockets – Denver Nuggets, FIVE live
4h00 NHL: Anaheim Ducks – NY Rangers, NASN live
Reaktionen
Bei dem Zidane-Portrait werden wir dann ca. 27 Liter Wasser sehen, die aus seinem Kopf austreten und an ihm runterlaufen, und das in Nahaufnahme und teilweise Zeitlupe. Bestimmt sehr hübsch. Trotzdem ein toller Fußballer.
hab den zidane-film damals im kino gesehen – sehr empfehlenswert. besonders das ende ist zum schmunzeln.
für die uefa-cup-vorschau wäre noch zu ergänzen, dass das spiel piräus-hertha am donnerstag ab 20 uhr 45 vom rbb-fernsehen live übertragen wird. das sagte gestern jedenfalls andreas witte im inforadio.
Nur zur Klarstellung: Wir sind wegen unlauteren Wettbewerbs angeklagt. Für dieses Delikt sieht das deutsche Recht sehr hohe Hürden vor, etwa eine besondere Verwerflichkeit. Die Maxime des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) lautet: Wettbewerb ist prinzipiell erlaubt und muss geschützt werden.
Danke für die tollen Motosportbilder! Heutzutage würde da doch bestimmt alle disqualifiziert werden…
Zum Hertha-Spiel in Piräus:
Also das RBB selbst weiß davon noch nicht ganz so viel. Gestern im “Sportplatz” wurde gesagt, man bemühe sich um eine Einigung mit den Griechen, es sehe gut aus und man solle die Tagespresse nach Informationen durchsuchen. Heute steht dann in der BZ (jetzt nicht die Seriösität schlechthin…) in einem kleinen Splitter, dass der RBB das Spiel im TV überträgt. Allerdings kann das auch eine boulevardeske Vorabmeldung sein, nach dem Motto: Wir hauen das mal raus und hoffen, dass es sich dann bestätigt.
Ich hab da eben mal angerufen und man sagte mir, dass es in der Pressestelle noch keine Informationen darüber gebe…
Also abwarten…
Hehe, die Intromusiken sind ja lustig – 60er-Jahre-Western-TV-Serie vs. 80er-Jahre-TV-Soap mit Dudelsäcken. LOL.
Wenn ich mich richtig an die Diskussion aus August erinnere, hat der WFV die Auswertungsrechte für Bild- und Tonaufnahmen der Verbandsspiele bereits seit 2003 in der Satzung.
Vor diesem Hintergrund dürfte es für die Hartplatzhelden recht schwer werden, ihren Anspruch vor Gericht durch zu setzen.
Denn sie verkaufen auf ihrer Homepage auch Werbung, so dass es durchaus kommerzielle Aspekte gibt, die hinsichtlich des Wettbewerbs relevant sind. Geld mit der Verwertung von Rechten zu verdienen, die einem nicht gehören, ist nun mal illegal.
Die Hartplatzhelden könnten dann argumentieren, dass die Werbung nur zum Zwecke der Kostendeckung läuft, und eben kein Geld verdient wird.
Ob sich das Gericht einer solchen Argumentation aber anschliesst ?
Denn wenn man sich die Biographien der Betreiber anschaut, sieht man nur Menschen, die sich bereits beruflich mit solchen Themen ( Fussball, bzw. Medien ) beschäftigen. Da eine kommerzielle Absicht zu unterstellen, ist also zumindest nicht völlig abwegig.
Ich denke mit dem Presserecht kommt man am weitesten, da zwei der Betreiber Journalisten sind, und solche Berichte durchaus dem Gemeinwohl dienen können.
Andererseits geht es bei den Hartplatzhelden je eben explizit nicht um journalistische Berichterstattung, um Ergebnisse, oder Tabellen. Sondern um Unterhaltung.
Bin gespannt auf das Urteil.
Ironischer Nebenaspekt: die Hartplatzhelden kooperieren mit Spox.com, die wiederum zu Premiere gehören, dem Rechteinhaber der BuLi…^^
Für unlauteren Wettbewerb muss eine Wettbewerbssituation vorliegen; eine potentielle genügt nicht. Und dass eine solche vorliegt, wird auch hier bestritten.
..ähm, “angeklagt”? ;)
Ich find die Neue NNIC Intro Musik nicht übel. An das Original kommt sie natürlich nicht ran, aber das konnte man nicht erwarten, schließlich fängt man bei der alten schon nach zewei Takten an zu frieren und zu rutschen.
Nur kurz was zwischendurch für PS-Fans:
http://video.kenblockracing.com/flash/small_player/preloader.swf?vendor_id=204&media_id=9183&bgcolor=FFFFFF&autoplay=0
@B. Schuss: Jeder Verband kann viel in seine Satzung schreiben, wenn der Tag lang ist. Meinetwegen auch, dass ihnen der Mond gehört und dass sie dort die Parkgebühren eintreiben wollen.
Ich gehe von folgendem aus: Die Rechte, die der Verband beansprucht, können ihm nur auf zwei Weisen zuwachsen – entweder per Gesetz oder wenn Spieler in den Vereinen bei ihrem Eintritt unterschreiben, dass sie diese Rechte abgeben (denn es sind im Prinzip ihre). Und wenn die Vereine diese rechtsverbindlichen Erklärungen an die Verbände weiterleiten. Andernfalls hat der Verband keine Rechte, sondern konstruiert nur einen Rechtsanspruch. So absurd es ist: Natürlich kann man selbst damit vor Gericht Erfolg haben. Deshalb braucht man nicht nur gute Argumente, sondern auch gute Anwälte, wenn man sich auf einen solchen Streit einlässt. Und die Puste, um gegen den wohlhabenderen Kontrahenten durchzuhalten.
Ich habe schon mal an anderer Stelle geschrieben: Wenn der WFV auf diese Weise Geld verdienen will, was er weder braucht noch ihm effektiv zusteht, würde ich mal dem zuständigen Finanzamt einen Brief schreiben. Die werden sich vielleicht dafür interessieren, wenn sich ein steuerbefreiter Verein wie ein ganz normales Unternehmen verhält und von solchen Dingen wie “Wettbewerb” spricht. Wenn sie Geschäfte machen wollen, dann sollen sie sich umwandeln und ihre Profite versteuern. Das wäre nur fair.
Ich will’s nicht zu lang machen. Aber mich irritiert (um nicht zu sagen nervt) der Hinweis darauf, dass die Hartplatzhelden eine auf Gewinn ausgerichtete Geschäftsidee sind. Das klingt wie eine Denunziation. Leute müssen Geld verdienen, wenn sie mit ihren Ideen überleben wollen. Anwälte nehmen Geld. Ärzte nehmen Geld. Apotheker nehmen Geld. Medienunternehmen nehmen Geld. Daran ist nichts verwerflich. Und ihre Motive sind deswegen nicht weniger redlich. Dass der Verband Geld haben will, das ist es schon eher. Denn genau das widerspricht derselben Satzung, von der wir hier reden.
@ Jürgen Kalwa
Schon richtig, nur: Auch Verbände, so gemeinnützig sie auch sein mögen, brauchen Geld. Alternativ wären sie ewige Subventionsempfänger am Geldtropf des Staates. Die Gemeinnützigkeit heißt deshalb übrigens weniger, dass ein gemeinnütziger Verein kein Geld machen darf. Er darf es nur nicht an seine Mitglieder weiterreichen (geradezu der Sinn eines wirtschaftlichen Vereins = Kapitalgesellschaft) oder entgegen der Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft verschleudern. Thesaurieren ist aber erlaubt.
Letztlich ist die entscheidende Frage ob man die Leistungen, die Verein und Verbände bei der Organisation des Amateurspielbetriebes erbringen, als so wesentlich ansieht, dass sie als Veranstalter auftreten und somit exklusiv über die von ihnen veranstalteten Spiele und ihre mediale Verbreitung entscheiden dürfen.
Dann hätte der WFV auch ein originären, gerade nicht von den Spielern abgeleitetes Recht an den Spielbildern.
Wie man das sieht, da kann man streiten: Jedenfalls halte ich die Entscheidung des LG Stuttgart für durchaus nicht aus der Luft gegriffen, mögen es auch diejenigen, die sich mit Sportbloggern verbunden fühlen, also mehr oder weniger wir alle, bedauern.
Wir sollten aber bei dieser Gelegenheit nicht alles in einen Topf werfen. Dann wird das Thema zu trübe.
Punkt eins: Die Finanzierung des WFV steht gar nicht zur Debatte. Der braucht keine Subventionen, der ist stockgesund, weil er er von den Anteilen lebt, die die Fußballvereine abführen.
Punkt zwei: Die Hartplatzhelden stören weder den Spielbetrieb noch nehmen sie dem Verband etwas weg. Der kann schließlich seine eigenen Videos drehen lassen. Die Hartplatzhelfen erheben keinen Anspruch auf Exklusivität. Auf dem Marktplatz der Ideen gibt es so etwas öfter, dass mehrere Leute etwas ähnliches anbieten. Das nennen wir dann Wettbewerb. Den meistens der Bessere gewinnt.
Punkt drei: Die Satzung spricht klar und ausdrücklich davon, was der Verband tut: Er regelt das Verbandsleben. Er hat nach außen nur EINE sich selbst zugestandende Funktion: Er verhandelt mit den Behörden (Behörden, nicht Gerichte, nicht Medienunternehmen wie die Hartplatzhelden). Ansonsten steht in der Satzung des WFV jene interessante Bestimmung in Paragraph 4: “Der Verband darf keine anderen als die in § 3 der Satzung bezeichneten Zwecke verfolgen.” Warum ist das interessant und gehört dick unterstrichen? Von Vermarktung, Lizenzrechten, Verwertung, Geld verdienen und Inkasso ist in Paragraph 3 mit keinem Wort die Rede.
Das LG hat absolut schlampig gearbeitet. Das OLG wird genauer hinschauen.
Dieser Punkt ist nicht so recht weiterführend. Abgesehen von dem Umstand, dass ein Gericht durchaus unter den Begriff einer Behörde fallen kann, wie es etwa § 11 Abs. I Nr. 5 StGB ausdrücklich sagt.
Denn es geht hier letztlich um die gerichtliche Geltendmachung von eigenen Rechten. Dafür braucht es allerdings nun keine explizite satzungsrechtliche Befugnis. Wenn jemand das WFV-Gebäude in Brand setzen würde, so könnte sich der Brandstifter gegenüber der Klage des WFV schwerlich darauf berufen, dass das Eintreiben von Schadensersatz für Feuerschäden nicht zu den satzungsmäßigen Aufgaben eines Fußballverbandes gehört.
Wenn die Vermarktungsrechte bestehen – darüber geht ja gerade der Streit – dann darf sie der WFV unstreitig auch durchsetzen.
Auch den Inhalt dieses Punktes verstehe ich nicht: Die Hartplatzhelden erheben keinen Anspruch auf Exklusivität (Das hat doch auch niemand behauptet, oder?), der WFV tut es aber. Nur darum geht es hier doch!
Wenn jemand heimlich meine Grillparty filmt und die so gewonnen Bilder dann auf http://www.deutschlandslustigstegrillpartys.de einstellt, dann kann ich natürlich den content auch auf http://www.hammergrillpartysbeiadonis.de einstellen. Dennoch fürchte ich, dass weniger Leute auf meine Seite kommen und so mein Angebot an Grillpartybildern an Aufmerksamkeit und Werbewert gemindert wird.
Ein solches Urteil aus der Ferne würde ich mir allerdings nicht ohne Kenntnis aller verfahrensbezogenen Schriftsätze und Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung anmaßen. Waren Sie dabei, Herr Kalwa?
@Jürgen Kalwa: ich bin kein Anwalt. Ich gehe davon aus, dass der WFV seine Satzung von Anwälten auf eventuelle Fehler hat überprüfen lassen, und dass die dem Verband angeschlossenen Vereine der Satzung durch ihren Beitritt zum Verband quasi automatisch zugestimmt haben.
Ob das auch die Abtretung von Rechten am Bild beinhaltet, wird das Gericht schon klären.
Mich stört übrigens nicht, dass die Hartplatzhelden gewinnorientiert arbeiten. Sollen sie doch. Aber dann hätte ihnen auch klar sein müssen, dass die Rechte an den Bildern eventuell dem Veranstalter, oder dem Verband gehören, und sie sich nicht so einfach mit der Kamera auf den Fussballplatz stellen können, und die Videos dann auf eine kommerzielle Seite laden.
Solche Rechte gehören immer jemandem. Die Betreiber sind doch alles Medienprofis, oder ?
Ich persönlich denke, sie wussten, dass sie in eine rechtliche Grauzone stossen würden, und haben es bewusst drauf ankommen lassen. Und vor Gericht kann sowas halt auch mal schief gehen.
Alles wird wohl darauf ankommen, ob das Gericht entscheidet, dass die Satzung des WFV in Bezug auf die kommerzielle Auswertung der Bildrechte rechtmäßig ist, oder eben nicht. Von Gewinn für den WFV muss dabei ja noch nicht mal die Rede sein. Der WFV könnte eventuelle Erträge aus der Vermarktung der Rechte ja auch dazu verwenden, die Mitgliedsbeiträge zu senken, neue Fussballplätze zu bauen, etc..
Unabhängig von der Entscheidung des Gericht glaube ich aber, dass durchaus beide Seiten nebeneinander existieren könnten.
Die Hartplatzhelden, mit ihrem eher auf Entertainment ausgerichteten grass-roots Konzept, und der WFV mit einer Seite, die sich journalistisch mit Spielberichten, Ergebnissen, Tabellen, und sonstigen Nachrichten aus der Welt des Amateurfussballs beschäftigt.
Ich bin gespannt. ^^
Wo ich gerne dabei gewesen wäre: auf der Tagung, an der die Vereine die Bildrechte an die Verbände abgetreten haben (sollen).
Übrigens ist es natürlich § 11 Abs. I Nr. 7 StGB, der besagt, dass ein Gericht auch eine Behörde ist.
Und ich stimme in den Chor derer ein, die sich eine Edit-Funktion zu Weihnachten wünschen würden…
@Oliver Fritsch: wie schätzen Sie denn die Chancen ein ?
@Adonis: Danke für die Korrektur in Sachen Behörde und Gericht. Das habe ich nicht gewusst. Ich habe übrigens nichts gegen die Tatsache, dass der Verband ein Gericht anruft. Mir geht es um die Sache selbst.
Darf ich deshalb noch mal darauf aufmerksam machen, was in der Satzung steht (und ich habe sie gerade erneut als pdf-Datei heruntergeladen, um mich zu vergewissern)? Da steht, welche Zwecke der Verband verfolgt (in Paragraph 3) und ausdrücklich, dass er KEINE anderen Zwecke erfüllt (in Paragraph 4). Das sage nicht ICH. Das ist DEREN Satzung. Also auf welchem Fundament stehen sie eigentlich? Wo ist die “Geschäftsgrundlage” für den behaupteten Rechtsanspruch? Muss ein Kläger in diesem Land nichts mehr belegen oder glaubhaft machen? Reicht es, wenn er aus freien Stücken irgendetwas erfindet oder behauptet? Dass ihm etwas gehört, das ihm keiner gegeben hat?
Ich sehe den Streit deshalb auch nicht so wie in der – wirklich hübschen – Analogie mit den Grillpartys. Das Persönlichkeitsrecht regelt einen solchen Fall klar und eindeutig. Stichwort: “Recht am eigenen Bild”.
Der Verband hat dieses Recht nicht. Es fällt ihm auch nicht automatisch in seiner Rolle als Organisator von Veranstaltungen zu. Welcher Rockkonzert-Veranstalter hat das Recht an der Vermarktung der Abbildungen von Bands, die bei seinen Konzerten auftreten? Keiner. Es sei denn, er hätte einen Vertrag mit den Musikern, in dem das explizit vereinbart ist.
@B. Schuss: Besser als im Hinspiel
ich denke, viel wird davon abhängen, ob, und wenn ja, wie weit die Vereine, die dem Verband angeschlossen sind, dabei ihre Rechte an Bild und Ton an den Verband abgetreten haben.
Wenn es dazu keine entsprechenden Dokumente gibt, könnte das Gericht entscheiden, dass die Satzung in dem Punkt ungültig ist.
Wenn das nicht passiert, bleibt wohl nur noch der Ansatz von Herrn Kalwa.
Viel Glück jedenfalls. :)
Danke, wir werden sehen. Letztlich hieße es ja auch, wenn das Urteil bestätigt wird, dass jeder einzelne Spieler sein Bildrecht an den Verband (Verein?) abgetreten hat.